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   BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1686/04   

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BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1686/04 (https://dejure.org/2005,16636)
BVerfG, Entscheidung vom 08.12.2005 - 2 BvR 1686/04 (https://dejure.org/2005,16636)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Dezember 2005 - 2 BvR 1686/04 (https://dejure.org/2005,16636)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Reichweite des aus einer rechtswidrigen Telefonüberwachung folgenden Beweisverwertungsverbots

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßige Rechtsgrundlage für die Anforderungen der Normenklarheit und Tatbestandsbestimmtheit von Vorschriften des Strafverfahrensrechts; Begründungsanforderungen an eine Verfassungsbeschwerde; Voraussetzungen der Beweisverwertung einer Telefonüberwachung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 7, 61
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 24.08.1983 - 3 StR 136/83

    Verwertung der Ergebnisse einer unzulässigen Telefonüberwachung; Verlesung einer

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1686/04
    Infolge dessen hat das Landgericht ein Beweisverwertungsverbot für die vor der Hauptverhandlung gemachten Angaben des Angeklagten und die Aussagen der Zeugen angenommen (vgl. BGHSt 31, 304 [308 f.]; 32, 68 [70]; 35, 32 [34]; 41, 30 [31]; 48, 240 [248]).

    Die Entscheidung BGHSt 29, 244 steht dieser Ansicht nicht entgegen, denn sie betrifft allein das in Art. 1 § 7 Abs. 3 G 10 a. F. aufgestellte Verwertungsverbot (vgl. BGHSt 32, 68 [71]).

  • BGH, 06.08.1987 - 4 StR 333/87

    Schaltung einer Zählervergleichseinrichtung; Verwertbarkeit eines Geständnisses

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1686/04
    Infolge dessen hat das Landgericht ein Beweisverwertungsverbot für die vor der Hauptverhandlung gemachten Angaben des Angeklagten und die Aussagen der Zeugen angenommen (vgl. BGHSt 31, 304 [308 f.]; 32, 68 [70]; 35, 32 [34]; 41, 30 [31]; 48, 240 [248]).

    Der Bundesgerichtshof hat mehrfach ausgeführt, dass ein Verfahrensfehler, der ein Verwertungsverbot für ein Beweismittel zur Folge hat, nicht ohne weiteres das gesamte Strafverfahren lahm legen darf (vgl. BGHSt 35, 32 [34]).

  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96

    Mithörvorrichtung

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1686/04
    Es würde dem verfassungsrechtlich anerkannten Interesse der Allgemeinheit an einer wirksamen Strafverfolgung sowie dem öffentlichen Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafprozess (BVerfGE 106, 28 [49]) zuwiderlaufen, wenn der Fehler im Ermittlungsverfahren angesichts der Umstände des vorliegenden Falles die Hauptverhandlung lahm legen könnte.
  • BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85

    Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1686/04
    Die Anforderungen an Normenklarheit und Tatbestandsbestimmtheit ergeben sich für diese Vorschriften aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG, BVerfGE 87, 287 [317 f.]).
  • BGH, 17.03.1983 - 4 StR 640/82

    Unbefugte Aufnahme des nicht öffentlich gesprochenen Wortes durch die Polizei -

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1686/04
    Infolge dessen hat das Landgericht ein Beweisverwertungsverbot für die vor der Hauptverhandlung gemachten Angaben des Angeklagten und die Aussagen der Zeugen angenommen (vgl. BGHSt 31, 304 [308 f.]; 32, 68 [70]; 35, 32 [34]; 41, 30 [31]; 48, 240 [248]).
  • BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78

    Rechtshilfevertrag

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1686/04
    Die strengere Fassung des Gebots der Gesetzesbestimmtheit in Art. 103 Abs. 2 GG beansprucht für Vorschriften des Strafverfahrensrechts grundsätzlich keine Geltung (vgl. BVerfGE 63, 343 [359]).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1686/04
    Die Verfassungsbeschwerde hat keine Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 [24 ff.]); sie ist teilweise unzulässig, im Übrigen unbegründet.
  • BGH, 18.04.1980 - 2 StR 731/79

    Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten - Berechtigung der

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1686/04
    Die Entscheidung BGHSt 29, 244 steht dieser Ansicht nicht entgegen, denn sie betrifft allein das in Art. 1 § 7 Abs. 3 G 10 a. F. aufgestellte Verwertungsverbot (vgl. BGHSt 32, 68 [71]).
  • BGH, 26.02.2003 - 5 StR 423/02

    Unzulässige Erhebung von Verfahrensrügen (pauschale Beanstandung der Verwertung

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1686/04
    Infolge dessen hat das Landgericht ein Beweisverwertungsverbot für die vor der Hauptverhandlung gemachten Angaben des Angeklagten und die Aussagen der Zeugen angenommen (vgl. BGHSt 31, 304 [308 f.]; 32, 68 [70]; 35, 32 [34]; 41, 30 [31]; 48, 240 [248]).
  • BGH, 16.02.1995 - 4 StR 729/94

    Überprüfbarkeit der Entscheidung des Ermittlungsrichters oder Staatsanwalts zur

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1686/04
    Infolge dessen hat das Landgericht ein Beweisverwertungsverbot für die vor der Hauptverhandlung gemachten Angaben des Angeklagten und die Aussagen der Zeugen angenommen (vgl. BGHSt 31, 304 [308 f.]; 32, 68 [70]; 35, 32 [34]; 41, 30 [31]; 48, 240 [248]).
  • BVerfG, 09.11.2010 - 2 BvR 2101/09

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchungsbeschluss (Anfangsverdacht;

    Insoweit ist anerkannt, dass Verfahrensfehlern, die ein Verwertungsverbot für ein Beweismittel zur Folge haben, nicht ohne weiteres Fernwirkung für das gesamte Strafverfahren zukommt (vgl. auch BVerfGK 7, 61 ).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 24.02.2014 - VGH B 26/13

    Verwertbarkeit der vom Land Rheinland-Pfalz angekauften Steuerdaten-CD im

    Die verfassungsrechtliche Pflicht des Staates zur Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege schließt es im Gegenteil aus, dass ein Verfahrensfehler, der ein Verwertungsverbot für ein Beweismittel zur Folge hat, ohne weiteres das gesamte Strafverfahren lahm legt (vgl. hierzu auch BVerfG [1. Kammer des Zweiten Senats], Beschluss vom 8. Dezember 2005 - 2 BvR 1686/04 -, BVerfGK 7, 61 [64]).
  • BAG, 16.12.2010 - 2 AZR 485/08

    Außerordentliche Kündigung

    Vielmehr kann einer Prozesspartei die Möglichkeit, für sie günstige Tatsachen mit rechtlich unbedenklichen Mitteln nachzuweisen, nicht deshalb versagt werden, weil sie das Wissen von der Geeignetheit eines solchen Mittels auf rechtswidrige Weise erlangt hat ( z ur Begrenzung der Fernwirkung von Verwertungsverboten vgl. auch BVerfG 8. Dezember 2005 - 2 BvR 1686/04 - zu 2 b der Gründe, BVerfGK 7, 61) .
  • BSG, 18.01.2011 - B 2 U 5/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Sozialdatenschutz - sozialgerichtliches

    Diese Kritik führt vor allem an, dass in der Rechtsprechung des BVerfG und der obersten Gerichtshöfe des Bundes eine Fernwirkung von Beweisverwertungsverboten in aller Regel abgelehnt wird (vgl BVerfG vom 8.12.2005 - 2 BvR 1686/04 - BVerfGK 7, 61; BGH vom 28.4.1987 - 5 StR 666/86 - BGHSt 34, 362; BGH vom 24.8.1983 - 3 StR 136/83 - BGHSt 32, 68, 71; BGH vom 6.8.1987 - 4 StR 333/87 - BGHSt 35, 32).
  • LAG Niedersachsen, 19.12.2022 - 15 Sa 286/22

    Kündigung wegen ehrverletzender Äußerungen in privaten WhatsApp Chat -

    Die gegebenenfalls rechtswidrige Erlangung der Nachrichten durch den Mitarbeiter S. begründet keinen weitergehenden Schutz der Daten (vgl. zur Begrenzung der Fernwirkung von Verfahrensfehlern im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren BVerfG, 8.12.2005, 2 BvR 1686/04).
  • LAG Niedersachsen, 19.12.2022 - 15 Sa 284/22

    Fristbeginn des § 626 Abs. 2 BGB zum Ausspruch einer fristlosen Kündigung -

    Die gegebenenfalls rechtswidrige Erlangung der Nachrichten durch den Mitarbeiter S. begründet keinen weitergehenden Schutz der Daten (vgl. zur Begrenzung der Fernwirkung von Verfahrensfehlern im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren BVerfG, 8.12.2005, 2 BvR 1686/04).
  • OLG Koblenz, 12.06.2017 - 1 OLG 4 Ss 173/15

    Betäubungsmitteldelikt - Beweisverwertungsverbot bei Zufallsfund

    Dabei können die Erwägungen, die zur Annahme des ursprünglichen Beweisverbotes geführt haben, nicht unbesehen zur Rechtfertigung einer weiterreichenden, die Funktionsfähigkeit des Strafverfahrens tiefgreifend beeinträchtigenden Fernwirkung (vgl. BGHSt 34, 362; 35, 32, 34; s. auch BVerfG, Beschluss vom 8. Dezember 2005 - 2 BvR 1686/04 [juris] = BVerfGK 7, 61) herangezogen werden.
  • LG Magdeburg, 16.07.2021 - 21 Qs 53/21

    Bestellung eines Pflichtverteidigers mit zeitlicher Begrenzung

    Eine Fernwirkung besteht grundsätzlich nicht, da dies zu einer Lahmlegung des Strafverfahrens führen und die Aufklärung auch schwerer und schwerster Straftaten vereiteln würde (vgl. BVerfGK 7, 61-64; BGHSt 32, 68 ).
  • LAG Niedersachsen, 19.12.2022 - 15 Sa 285/22

    Parallelentscheidung zu LAG Niedersachsen 15 Sa 284/22 v. 19.12.2022

    Die gegebenenfalls rechtswidrige Erlangung der Nachrichten durch den Mitarbeiter S. begründet keinen weitergehenden Schutz der Daten (vgl. zur Begrenzung der Fernwirkung von Verfahrensfehlern im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren BVerfG, 8.12.2005, 2 BvR 1686/04).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.10.2011 - 11 Sa 321/11

    Außerordentliche Kündigung wegen Arbeitszeitbetruges - Abmahnerfordernis

    Vielmehr kann einer Prozesspartei die Möglichkeit, für sie günstige Tatsachen mit rechtlich unbedenklichen Mitteln nachzuweisen, nicht deshalb versagt werden, weil sie das Wissen von der Geeignetheit eines solchen Mittels auf rechtswidrige Weise erlangt haben könnte ( z ur Begrenzung der Fernwirkung von Verwertungsverboten vgl. auch BVerfG 8. Dezember 2005 - 2 BvR 1686/04 - zu 2 b der Gründe, BVerfGK 7, 61 ) .
  • OLG Karlsruhe, 06.04.2021 - 2 Rb 34 Ss 193/21

    Beweisverwertungsverbot: Identifizierung aufgrund von Lichtbildern der

  • VG Gelsenkirchen, 20.06.2012 - 9 L 592/12

    THC-Konzentration im Blut lässt Rückschlüsse auf Häufigkeit von Cannabis-Konsum

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